Professionelles Service aller Marken und Fahrzeuge
Alle Jahre wieder ist laut Gesetzgeber die §57a Überprüfung (Pickerl) fällig - also die regelmäßige Überprüfung aller straßenzugelassenen Fahrzeuge und Anhänger Motorrad, Moped, PKW, LKW, gebremste/ungebremste Anhänger, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Was wir überprüfen
◉ Ausrüstung
◉ Identifikation des Fahrzeuges
◉ Bremsanlage
◉ Lenkung
◉ Sicht
◉ Beleuchtungs-, Warneinrichtungen und elektrische Anlagen
◉ Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
◉ Sicherheitseinrichtungen
◉ Fahrgestell und Karosserie
◉ Motor
◉ Abgasnachbehandlungssysteme und Umweltbelastung
◉ Etwaige Mängel werden behoben
Welche Unterlagen wir brauchen
◉ Zulassungsbescheinigung
◉ Genehmigung oder Gutachten von Sonderausstattungen (Felgen, Sportauspuff usw...)
◉ Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenblatt oder -schein
Allgemeines
Das erste Pickerl müssen Sie bei Neuwagen drei Jahre nach der Erstzulassung machen. Das zweite folgt nach
weiteren zwei Jahren und danach im jährlichen Intervall. Toleranzfrist von vier Monaten nach Fälligkeit
(beginnend mit dem Erstzulassungsmonat)